Treibgastechnik, wissenswertes und Prüfungen

Die Treibgasanlage:

Versorgungsanlage

bestehend aus dem Treibgasbehälter mit seinen Armaturen. Das Behälter-Entnahmeventil stellt hier gleichzeitig die Hauptabsperreinrichtung dar und damit die Trennung von Versorgungs- und Verbrauchsanlage.

Treibgastankstellen

bestehend aus der Füllanlage und einem ortsfesten Lagerbehälter. Sie dienen zum innerbetrieblichen Befüllen von Treibgastanks und nicht zur Abgabe an Dritte. Die sicherheitstechnischen Regelungen für den Umgang mit Treibgas sind in Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Normen enthalten.

Verbrauchsanlage

bestehend aus dem Verbrennungsmotor und den treibgasspezifischen Anlageteilen, die zur Herstellung eines brennfertigen Gas-Luftgemisches notwendig sind.

Treibgasbehälter

können als Wechselflaschensystem (Treibgasflasche) oder Tanksystem (Treibgastank) ausgebildet sein. Beide Behälterformen sind Druckgasbehälter im Sinne der Druckbehälterverordnung

 

Aufbau und Wirkungsweise:

Das besondere Merkmal von Treibgasanlagen für Gabelstapler stellt die Entnahme des Treibgases aus den Behältern aus der Flüssigphase dar.

Im Gegensatz zur Entnahme von Flüssiggas aus Brenngasflaschen, wie beispielsweise zum Betrieb von Brennern und Lötgeräten, erfolgt die Entnahme des Treibgases aus der Flüssig­phase. Dementsprechend müssen alle auf Gabelstaplern eingesetzten Treibgasbehälter mit einem Tauchrohr ausgerüstet sein, das zur tiefsten Stelle des Behälters führt.

Erschütterungsfreie Leitungsabschnitte müssen aus Kupferrohr oder nahtlosem Präzisions­stahlrohr hergestellt sein. Übergangsabschnitte zwischen Rahmen und Motor sowie der Schlauchleitungs­abschnitt am Wechselflaschenanschluss (Flaschenventilanschluss) müssen als HD-Flüssiggasschlauch (DIN 4815 Teil 4) mit Presshülse, Pressdatum und Verpresser gekennzeichnet, Druckklasse 30 bar, feste Einbindung der Anschlussarmaturen ausgeführt und für Flüssiggas zugelassen sein. Schläuche sollten so kurz wie möglich sein und einen Mindestabstand zu Auspuffteilen von 300 mm haben. Andernfalls muss eine zusätzliche Abschirmung angebaut sein.

Es ist ein Stillstandsabschluss erforderlich, um die Treibgaszufuhr zum Verdampfer bei stehendem Motor abzusperren. Zumeist sind dies Magnetventile, die mit dem Zündstrom geschaltet werden. Auch Vakuumfilter Absperrventile, die durch das vom Motor erzeugte Vakuum öffnen, werden als Stillstandsabschluss eingebaut.

Das Treibgas wird im Verdampfer vom flüssigen in den gasförmigen Zustand überführt und im direkt nachgeschalteten Druckregler auf Verbrauchsdruck herabgesetzt.

Die flexiblen Verbindungen zwischen Druckregler und Mischer müssen als Mitteldruckschlauch (gekennzeichnet, Druckklasse 6 bar, Befestigung mit Schlauchschellen möglich) ausgeführt und für Flüssiggas zugelassen sein.

Das brennfertige Gas-Luft-Gemisch wird im Mischer erzeugt. Da der Treibgasmotor zur voll­kommenen Verbrennung viel Luft benötigt, müssen die Luftfilter regelmäßig auf Sauberkeit geprüft werden.

Zudem müssen Treibgasstapler an der tiefsten Stelle des Motorraums eine mindestens 20 cm² große Öffnung haben, durch die austretendes Gas entweichen kann.

 

 

Treibgasflaschen:

Zum Betreiben von Treibgas-Staplern mit Treibgasflaschen dürfen nur 11 kg-Treibgasflaschen verwendet werden. Diese werden im Füllwerk gravimetrisch gefüllt und dann zurück zum Betreiber gebracht.

Gegenüber den 11 kg-Brenngasflaschen hat die 11 kg-Treibgasflasche folgende bauliche Besonderheiten:

Zum Schutz des Ventils ist die Flasche mit einem 270°-Kragen ausgerüstet. Die Entnahme erfolgt durch den am Stapler vorhandenen Wechselflaschenanschluss, d.h. ohne Verwendung eines zusätzlichen Druckreglers. Dabei ist zu beachten, dass sich die Dichtung immer im Wechselflaschenanschluss befindet. Beim Anschluss ist zu prüfen, ob diese dort vorhanden und funktionsfähig ist.

Da die Anschlussgewinde am Entnahmeventil von 11-kg-Treibgasflaschen, 11 kg Brenngasflaschen und 33 kg Brenngasflaschen identisch sind, ist es technisch möglich, bestimmungswidrige Brenngasflaschen an eine Treibgasanlage anzuschließen.

Im hohen Maße sicherheitswidrig ist der Einsatz einer 33 kg Brenngasflasche, die Flasche ragt aufgrund ihrer Abmessungen weit über die äußeren Staplerkonturen hinaus. Wird das Entnahmeventil beschädigt bzw. der Schlauch abgerissen, strömt Gas in Flüssigphase aus, wodurch in Sekundenschnelle ungeheuere Mengen (260-fache Volumen) verdampfen und sich schnell entzünden können.

Das Entnahmeventil ist mit einem gebogenen Tauchrohr ausgerüstet. Der Einbau der Flasche ist daher immer so vorzunehmen, dass die liegende Flasche mit der Kragenöffnung nach unten zeigt. Neuere Treibgasflaschen, die mit dem Eta-Symbol (E) gekennzeichnet sind, haben kein Sicherheitsventil nach UVV 23.1.

Statt dessen ist ein Rohrbruchventil vorhanden, das den Flascheninhalt bei Abreißen des Ventils bzw. Abriss oder Zerstörung des Schlauches gegen Ausströmen sichert.

Achtung: Bei kleineren Leckagen, z.B. infolge Undichtigkeiten am Schlauch, schließt das Rohrbruchventil nicht!

Der Flaschenwechsel sollte nur im Freien vorgenommen werden. In Garagen ist der Wechsel nicht zulässig. Der Flaschenwechsel darf erst nach Schließen des Entnahmeventils und Leer­fahren der Rohrleitungen erfolgen. Dabei ist besonders auf die Dichtung im Wechselflaschenanschluss zu achten. Wichtig ist auch, dass nur Treibgasflaschen verwendet werden, und die Flaschen-Kragenöffnung nach unten zeigt.

Treibgasflaschen sollten grundsätzlich im Freien innerhalb von eingezäunten und somit für Unbefugte nicht zugänglichen Bereichen gelagert bzw. bereitgestellt werden. Die Lagerung in Räumen ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, die in der TRG 280 enthalten sind.

 

 

Kraftstoffkennwerte:

Kraftstoffe für den motorischen Betrieb müssen bestimmte Qualitätsansprüche erfüllen. Diese sind durch Anforderungsnormen (z.B. DIN 51600 für Ottokraftstoffe, DIN 51601 für Diesel­kraftstoff) festgelegt.

Auch Standardtests zur Überprüfung der geforderten Kraftstoffeigen­schaften werden in den genannten Spezifikationen aufgeführt.

nach oben

nach oben

Prüfungen mit BGG BGG 936

Sie erreichen mich unter der Mobilnummer +49 170 / 381 84 36.